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Datenschutz | Gesetze und -Kontrollen

Haftung, Strafen und Imageschäden
Die Gesetzesgrundlage
Alle Unternehmen, unabhängig von deren Größe, müssen die Datenschutzvorgaben beachten. Firmen, die zehn oder mehr Mitarbeiter beschäftigen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind zudem verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Zudem besteht eine Bestellungspflicht, wenn die sogenannte "Wahrscheinlichkeit eines hohen Eintrittsrisikos" gegeben ist.

Von wem wird die Einhaltung dieser Gesetze kontrolliert?
Fast alle privaten Unternehmen (bis auf Telekommunikation und Post) unterliegen der Aufsicht der Datenschutzaufsichtsbehörden für den nichtöffentlichen Bereich. Diese sind beim jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten oder bei den Landesbehörden (z. B. Innenministerium) angesiedelt. Die Kontrollgremien sind hierbei verpflichtet, allen Meldungen nachzugehen, diese zu bewerten und wenn nötig mit einem Bußgeld zu ahnden.

Seit der massiven Verschärfung der Datenschutzanforderungen im September 2009, die von allen Unternehmen deutlich mehr Transparenz in Bezug auf Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten fordern, werden bereits aktive Kontrollen durchgeführt. Verstärkt werden diese Kontrollen ab Mai 2018 stattfinden, da die Aufsichsbehörden mit Inkrafttreten der neuen Datenschutzvorschriften (EU-DSGVO, BDSG-neu) deutlich mehr Personalressourcen zur Verfügung haben werden.
Egal, ob Kleinunternehmer oder Großkonzern –
eine Prüfung kann jederzeit unangekündigt ins Haus stehen.
So werden bereits seit Jahren in allen Bundesländern stichprobenartige Prüfungen durchgeführt. Hierbei wird unter anderem abgefragt, wer als Datenschutzbeauftragter bestellt ist und seit wann, ob die Tätigkeit hauptberuflich durchgeführt wird, weiteres Personal zur Umsetzung der Vorgaben zur Verfügung steht und wie die nötige Fachkunde erworben wurde, bzw. kontinuierlich ausgebaut wird.
Haftung, Strafen und Imageschäden bei Datenschutzverstößen

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